Kostenerstattung
Die privaten Krankenkassen übernehmen meine homöopathische Behandlung in der Regel vollständig, da ich nach der Gebührenordnung der Ärzte(GOÄ) abrechne.
Zur Zeit wird die ausführliche homöopathische Behandlung leider nur sehr begrenzt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Daher müssen Sie als gesetzlich Versicherter Patient die Kosten ihrer homöopathische Behandlung in der Regel selbst tragen (Selbstzahler). Es unterliegt aber Ihrem Verhandlungsgeschick mit der Krankenkasse, ob diese eine Einzelvereinbarung möglich macht und die Rechnung, zumindest teilweise, übernimmt.